Lohn und Zuschläge
Nachtzuschlag berechnen: § 3b EStG mit Beispielen aus Bar und Küche
Einen gesetzlich bezifferten Nachtzuschlag gibt es nicht. Es gibt aber zwei Regeln, die du kennen musst: den Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich aus dem Arbeitszeitgesetz und die Steuerfreiheit nach § 3b EStG. Hier steht, wie du den Zuschlag berechnest, mit Beispielen aus Bar und Küche.
Von Florian Alber, Gründer von Klok · Stand · 10 Min. Lesezeit
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Nachtzuschlag?
Nicht in fester Höhe. Das Arbeitszeitgesetz verlangt, dass Nachtarbeitnehmer für Arbeitsstunden in der Nachtzeit einen angemessenen Ausgleich bekommen, entweder als bezahlte freie Tage oder als angemessenen Zuschlag auf das Bruttoentgelt (§ 6 Abs. 5 ArbZG). Das gilt, soweit kein Tarifvertrag eine eigene Regelung enthält. Wie hoch „angemessen“ ist, sagt das Gesetz nicht.
Wichtig sind die Begriffe aus § 2 ArbZG. Die Nachtzeit liegt zwischen 23 und 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien zwischen 22 und 5 Uhr. Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. Nachtarbeitnehmer ist, wer normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht leistet oder an mindestens 48 Tagen im Jahr Nachtarbeit leistet.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsrecht und Steuerrecht?
Die beiden Gesetze verwenden unterschiedliche Zeitfenster. Das sorgt oft für Verwirrung, weil ein Zuschlag steuerfrei sein kann, obwohl arbeitsrechtlich gar keine Nachtarbeit vorliegt.
| Arbeitszeitgesetz (§ 2, § 6) | Einkommensteuergesetz (§ 3b) | |
|---|---|---|
| Nachtzeit | 23 bis 6 Uhr (Bäckereien 22 bis 5 Uhr) | 20 bis 6 Uhr |
| Wofür | Anspruch auf Ausgleich für Nachtarbeitnehmer | Steuerfreiheit gezahlter Zuschläge |
| Höhe | angemessen, nicht beziffert | Höchstsätze in Prozent des Grundlohns |
Welche Zuschläge sind nach § 3b EStG steuerfrei?
Zuschläge, die du für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit zusätzlich zum Grundlohn zahlst, sind bis zu diesen Sätzen steuerfrei (§ 3b EStG):
| Arbeit | Zeitfenster | Höchstsatz |
|---|---|---|
| Nachtarbeit | 20 bis 6 Uhr | 25 % |
| Nachtarbeit, wenn die Arbeit vor 0 Uhr begonnen hat | 0 bis 4 Uhr | 40 % |
| Sonntagsarbeit | 0 bis 24 Uhr | 50 % |
| Gesetzliche Feiertage und 31. Dezember | Feiertag 0 bis 24 Uhr, 31.12. ab 14 Uhr | 125 % |
| 24. Dezember, 25. und 26. Dezember, 1. Mai | 24.12. ab 14 Uhr, sonst 0 bis 24 Uhr | 150 % |
Welche Tage Feiertage sind, richtet sich nach dem Ort der Arbeitsstätte. Ein Restaurant in München rechnet also mit den bayerischen Feiertagen. Und es gibt eine Sonderregel für Nachtschichten: Beginnt die Arbeit vor Mitternacht, gilt die Arbeit von 0 bis 4 Uhr nach einem Sonn- oder Feiertag noch als Sonn- oder Feiertagsarbeit.
Was ist der Grundlohn, und wo liegen die Grenzen?
Der Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn für die regelmäßige Arbeitszeit, umgerechnet auf eine Stunde. Für die Steuerfreiheit zählt er höchstens mit 50 Euro pro Stunde. Liegt der Stundenlohn darüber, ist der Zuschlag nur auf 50 Euro steuerfrei.
In der Sozialversicherung ist die Grenze niedriger. Steuerfreie Zuschläge bleiben dort nur beitragsfrei, soweit der Stundenlohn, auf dem sie berechnet werden, höchstens 25 Euro beträgt (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV). Bei einem Stundenlohn von 30 Euro und 25 % Nachtzuschlag sind 7,50 Euro pro Stunde steuerfrei, aber nur 6,25 Euro beitragsfrei. Für die restlichen 1,25 Euro fallen Sozialversicherungsbeiträge an.
Wie berechnest du den Nachtzuschlag?
- Stundenlohn ermitteln: Grundlohn für die regelmäßige Arbeitszeit pro Stunde.
- Stunden je Zeitfenster zählen: 20 bis 0 Uhr, 0 bis 4 Uhr (bei Beginn vor Mitternacht), 4 bis 6 Uhr, dazu Sonn- und Feiertagsstunden.
- Pause abziehen: Nur Arbeitsstunden zählen. Lag die Pause im Nachtfenster, gibt es dafür keinen Zuschlag.
- Je Fenster rechnen: Stunden × Stundenlohn × Prozentsatz laut Vertrag.
- Steuerfreien Teil prüfen: höchstens der Satz aus § 3b, auf höchstens 50 Euro Stundenlohn. Beitragsfrei bis 25 Euro Stundenlohn.
In den Beispielen unten nehmen wir einen Stundenlohn von 15 Euro an und zahlen genau die steuerfreien Höchstsätze. Das ist eine Annahme zum Rechnen, kein Richtwert. Deinen eigenen Fall rechnest du mit dem Zuschlagsrechner.
Beispiel Bar: Freitag 21 bis 3 Uhr
Sechs Stunden Arbeit, keine Pause vorgeschrieben, weil die Arbeitszeit nicht mehr als sechs Stunden beträgt.
| Zeitfenster | Stunden | Satz | Zuschlag |
|---|---|---|---|
| 21 bis 0 Uhr | 3 | 25 % | 11,25 € |
| 0 bis 3 Uhr (Beginn vor 0 Uhr) | 3 | 40 % | 18,00 € |
| Summe | 6 | 29,25 € steuer- und beitragsfrei |
Arbeitsrechtlich liegen vier Stunden in der Nachtzeit von 23 bis 6 Uhr. Das ist Nachtarbeit. Arbeitet die Barkraft regelmäßig so, ist sie Nachtarbeitnehmerin und hat Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich, wenn kein Tarifvertrag gilt.
Beispiel Küche: Dienstag 15 bis 23 Uhr
Acht Stunden Anwesenheit mit 30 Minuten Pause um 18 Uhr, also siebeneinhalb Stunden Arbeit. Im steuerlichen Nachtfenster liegen die drei Stunden von 20 bis 23 Uhr: 3 × 15 € × 25 % = 11,25 € steuerfrei, wenn du einen Zuschlag zahlst.
Arbeitsrechtlich ist das keine Nachtarbeit, denn die Nachtzeit beginnt erst um 23 Uhr. Einen Anspruch aus § 6 Abs. 5 ArbZG gibt es hier nicht. Ob ein Zuschlag gezahlt wird, entscheidet allein dein Vertrag.
Beispiel Feiertag: 1. Mai, 11 bis 17 Uhr
Sechs Stunden am 1. Mai: 6 × 15 € × 150 % = 135,00 € steuerfrei. Nachtstunden fallen nicht an. Trifft Nachtarbeit auf einen Sonn- oder Feiertag, kommen mehrere Sätze zusammen. Wie sie sich kombinieren, klärst du am besten mit deinem Lohnbüro.
Was gilt für Minijobber?
Minijobber haben dieselben Ansprüche wie alle anderen. Für die Verdienstgrenze von 603 Euro im Monat zählt das Arbeitsentgelt (§ 8 SGB IV). Steuerfreie Zuschläge nach § 3b gehören nicht dazu, solange der Stundenlohn, auf dem sie berechnet werden, höchstens 25 Euro beträgt (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV).
Ein Beispiel: Eine Aushilfe verdient 600 Euro Grundlohn im Monat und bekommt 40 Euro steuerfreie Nachtzuschläge. Für die Grenze zählen nur die 600 Euro, der Minijob bleibt ein Minijob. Wären die Zuschläge nicht steuerfrei, etwa weil sie als Pauschale ohne Stundenbezug gezahlt werden, würden sie mitzählen und die Grenze wäre überschritten.
Was sollte im Arbeitsvertrag zum Nachtzuschlag stehen?
Weil das Gesetz keine Höhe nennt, entscheidet in der Praxis der Vertrag. Je klarer er ist, desto weniger Streit gibt es später und desto einfacher hat es dein Lohnbüro. Diese Punkte sollten geregelt sein:
- Zeitfenster: ab wann der Zuschlag gilt, zum Beispiel ab 20 Uhr wie im Steuerrecht oder ab 23 Uhr wie im Arbeitszeitgesetz.
- Höhe: ein Prozentsatz vom Stundenlohn, getrennt für Nacht, 0 bis 4 Uhr, Sonntag und Feiertag.
- Basis: auf welchen Stundenlohn sich der Prozentsatz bezieht.
- Zusammentreffen: was gilt, wenn Nachtarbeit auf einen Sonn- oder Feiertag fällt.
- Ausgleich in Freizeit: ob statt Geld auch bezahlte freie Tage möglich sind.
Gilt für deinen Betrieb ein Tarifvertrag, gehen dessen Regeln vor. Ein Tarifvertrag kann sogar den Beginn der Nachtzeit auf einen Zeitpunkt zwischen 22 und 24 Uhr verlegen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 ArbZG).
Welche Fehler passieren bei Zuschlägen oft?
- Falsches Fenster: Für die Steuer gilt 20 bis 6 Uhr, nicht 23 bis 6 Uhr. Wer nur ab 23 Uhr rechnet, verschenkt steuerfreies Netto.
- 40 % ohne Voraussetzung: Der höhere Satz von 0 bis 4 Uhr gilt nur, wenn die Arbeit vor Mitternacht begonnen hat. Wer um 0:30 Uhr anfängt, bekommt steuerfrei nur 25 %.
- Silvester vergessen: Ab 14 Uhr am 31. Dezember gelten 125 %.
- Pause mitgerechnet: Zuschläge gibt es nur für Arbeitsstunden.
- Grundlohn über 25 Euro: Steuerfrei heißt dann nicht automatisch beitragsfrei.
- Pauschalen: Ein fester Betrag pro Monat ohne Bezug zu den geleisteten Nachtstunden ist nicht ohne Weiteres steuerfrei.
Was liefert Klok für die Lohnabrechnung?
Zwei Fälle wertet Klok noch nicht aus: Silvester ab 14 Uhr und die Regel, nach der bei Beginn vor Mitternacht auch 0 bis 4 Uhr nach einem Sonn- oder Feiertag als Sonn- oder Feiertagsarbeit gilt. Diese Stunden gibst du deinem Lohnbüro selbst an. Beginnt ein Eintrag erst nach 0 Uhr, etwa nach Aus- und Einstempeln, zählt Klok dafür keine Stunden von 0 bis 4 Uhr. Diese Stunden prüfst du selbst. Mehr zum Export steht unter Lohnexport und Zuschläge, zur Ruhezeit nach langen Nächten im Ratgeber Ruhezeit: 11 Stunden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der gesetzliche Nachtzuschlag?
Eine feste Höhe gibt es nicht. § 6 Abs. 5 ArbZG verlangt für Nachtarbeitnehmer einen angemessenen Ausgleich, als Zuschlag oder als bezahlte freie Tage, soweit kein Tarifvertrag gilt. Steuerfrei sind nach § 3b EStG bis zu 25 %, von 0 bis 4 Uhr bis zu 40 %.
Ab wann gilt Nachtarbeit?
Arbeitsrechtlich liegt die Nachtzeit zwischen 23 und 6 Uhr, in Bäckereien zwischen 22 und 5 Uhr, und Nachtarbeit beginnt bei mehr als zwei Stunden in diesem Fenster. Steuerlich zählt jede Stunde zwischen 20 und 6 Uhr.
Gibt es Nachtzuschlag, wenn das Restaurant um 23 Uhr schließt?
Einen Anspruch aus dem Arbeitszeitgesetz gibt es dann meist nicht, weil die Nachtzeit erst um 23 Uhr beginnt. Zahlst du trotzdem einen Zuschlag für die Stunden ab 20 Uhr, ist er bis 25 % steuerfrei.
Wann gelten 40 % statt 25 %?
Für Arbeit zwischen 0 und 4 Uhr, wenn die Arbeit vor Mitternacht begonnen hat. Wer um 21 Uhr anfängt und bis 3 Uhr bleibt, bekommt für die drei Stunden nach Mitternacht steuerfrei bis zu 40 %.
Sind Nachtzuschläge auch sozialversicherungsfrei?
Ja, wenn sie steuerfrei sind und der Stundenlohn, auf dem sie berechnet werden, höchstens 25 Euro beträgt. Darüber bleibt der Teil steuerfrei bis 50 Euro Stundenlohn, ist aber beitragspflichtig.
Zählen Nachtzuschläge zur Minijob-Grenze von 603 Euro?
Steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG zählen nicht zum Arbeitsentgelt, solange der Stundenlohn höchstens 25 Euro beträgt. Sie zählen also nicht zur Grenze. Nicht steuerfreie Zuschläge zählen mit.
Wie hoch ist der Zuschlag an Feiertagen?
Steuerfrei sind bis zu 125 % an gesetzlichen Feiertagen und am 31. Dezember ab 14 Uhr, bis zu 150 % am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember und am 1. Mai. Welche Feiertage gelten, richtet sich nach dem Ort der Arbeitsstätte.
Bekommen Minijobber Nachtzuschläge?
Wenn der Vertrag oder ein Tarifvertrag Zuschläge vorsieht, ja, wie alle anderen auch. Ist eine Aushilfe Nachtarbeitnehmerin im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, hat sie Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich.
Wie hoch ist der Sonntagszuschlag?
Gesetzlich vorgeschrieben ist keine Höhe, es gilt dein Vertrag oder Tarifvertrag. Steuerfrei sind nach § 3b EStG bis zu 50 % für Arbeit am Sonntag zwischen 0 und 24 Uhr, an einem Feiertag gelten die höheren Feiertagssätze.
Sind Zuschläge im Urlaub steuerfrei?
Nein. § 3b EStG gilt nur für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit. Zuschläge, die im Urlaub oder bei Krankheit weitergezahlt werden, sind steuer- und beitragspflichtig.
Rechnet Klok die Zuschläge in Euro aus?
Nein. Klok zählt die Stunden je Zeitfenster und gibt sie im DATEV-Export als Lohnarten aus. Die Beträge rechnet dein Lohnbüro mit den Sätzen aus deinem Vertrag. Zum Nachrechnen gibt es den Zuschlagsrechner.
Quellen
- § 3b Einkommensteuergesetz (EStG)
- § 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- § 6 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- § 7 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- § 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)
- § 8 SGB IV (geringfügige Beschäftigung, Geringfügigkeitsgrenze)
Alle Quellen zuletzt geprüft am . Dieser Artikel erklärt die Rechtslage nach bestem Wissen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.